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Gutscheine / Importhinweise


Gutscheine für Essen und Trinken

ESSENS-GUTSCHEINE

[BURGERKING] – [SUBWAY] – [MCDONALDS]

GETRÄNKE-GUTSCHEINE

[zur Zeit leider keine Gutscheine]

Tipp: Schummeln bei McDonalds und BurgerKing

Die Seite ist auch unter essenundtrinken.dersommer07.de zu erreichen.

Înformationen zum Einkauf von ausländischen Internetseiten

Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten einzukaufen. National oder International, EU-intern oder gleich weltweit. Und das zum Teil zu Hammerpreisen, doch wie so oft im Leben gibt es einen Haken. Dieser heißt Zoll. Nicht wirklich, genaugenommen ist das, was wir “der Zoll” nennen eigentlich die “Bundeszollverwaltung”.
Auf so Kinkerlitzchen wollen wir uns aber nicht einlassen, sprechen wir mal Tacheles.

Wann muss ich was zahlen?

Wenn man bei seiner Bestellung unter 22€ bleibt, ist diese abgabenfrei.
Wenn man bei seiner Bestellung über 22€, aber unter 150€ bleibt, werden Einfuhrsteuern erhoben.
Wer Waren im Wert von über 150€ bestellt, muss sowohl Zoll als auch Einfuhrsteuern bezahlen.
Was sind Einfuhrsteuern?

Die Einfuhrsteuer beträgt entweder 7% oder 19% und wird auf den kompletten Preis (einschließlich Versand, Zoll und was sonst alles noch anfällt) erhoben. Es wird alles mit 19% versteuert, es sei denn, es wird in der 2. Anlage des § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG erwähnt. Die Anlage ist hier einzusehen.

Wie hoch ist der Zollsatz?

Das kann man für jeden Artikel im TARIC abfragen. Tipps zur Benutzung.

Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Es gibt noch ein paar Ausnahmen, zum Beispiel muss man beim Import aus einigen Ländern weniger oder gar keinen Zoll bezahlen, dann müssen für Alkohol, Parfum oder Tabak immer Zoll und Einfuhrsteuern gezahlt werden und Kaffee wird auch mit 7% Einfuhrsteuern auch unter 22€ versteuert.
Ihr solltet ferner keine gefälschte Sachen oder in Deutschland verbotene Waren importieren.

Dieser Artikel beansprucht nicht korrekt oder vollständig zu sein, die Angaben sind ohne Gewähr.
Stand: 03.06.2009

Quellen: Zoll.de (2), Bundesfinanzministerium.de (2), Gesetze-im-Internet.de (UStG: §§ 11, 12; Anlage 2)

Die Seite ist ebenfalls unter import.dersommer07.de erreichbar.


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